Ratgeber · 2026-08-12

Bilder auf der Website: Urheberrecht, Lizenzen und sichere Quellen

Ein schönes Foto macht eine Website persönlicher. Gleichzeitig sind Bilder einer der häufigsten Gründe für teure Streitigkeiten, weil „im Internet gefunden" eben keine Nutzungserlaubnis ist. Kleine Unternehmen sollten deshalb wissen, welche Bildquellen sicher sind, welche Nachweise Sie aufbewahren müssen und wann ein Foto lieber nicht online geht.

Illustration einer Unternehmenswebsite mit Bildlizenzen, Copyright-Schild und sicheren Fotoquellen

Warum sind Bilder auf Websites urheberrechtlich geschützt?

In Deutschland sind Fotos nicht erst dann geschützt, wenn sie künstlerisch besonders wertvoll sind. Das Urheberrechtsgesetz schützt Lichtbildwerke und nach § 72 UrhG auch einfache Lichtbilder. Praktisch heißt das: Auch ein schlichtes Produktfoto, Teamfoto oder Baustellenbild kann geschützt sein. Der Schutz liegt beim Fotografen beziehungsweise beim Rechteinhaber, nicht automatisch bei der Person oder Firma, die auf dem Bild zu sehen ist.

Für Websites ist besonders § 19a UrhG wichtig: Wer ein Bild online stellt, macht es öffentlich zugänglich. Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann aus einem Vertrag mit dem Fotografen, einer Stockfoto-Lizenz, einer Creative-Commons-Lizenz oder aus eigenen Rechten entstehen. Ohne Erlaubnis drohen nach § 97 UrhG Unterlassung und Schadensersatz.

Welche Bildquellen sind für kleine Unternehmen sicher?

Am sichersten sind eigene Bilder, wenn klar ist, wer sie erstellt hat und wofür sie genutzt werden dürfen. Beauftragen Sie einen Fotografen, sollte im Angebot oder Vertrag ausdrücklich stehen, dass Sie die Bilder für Ihre Website, Social Media, Google Business Profil und Werbung verwenden dürfen. „Fotoshooting" allein reicht nicht immer, weil Nutzungsrechte separat geregelt sein können.

Stockfoto-Plattformen können ebenfalls funktionieren, wenn Sie die Lizenzbedingungen lesen und den Kaufbeleg speichern. Achten Sie auf kommerzielle Nutzung, Laufzeit, Bearbeitung, Weitergabe an Dienstleister und Einschränkungen bei sensiblen Branchen. Kostenlose Bilddatenbanken sind nicht automatisch riskant, aber sie sind schlechter nachweisbar, wenn später ein Bild entfernt oder eine Lizenz geändert wird.

  • Eigene Fotos mit dokumentierter Erstellung und Zustimmung der abgebildeten Personen
  • Fotografenvertrag mit klaren Nutzungsrechten für Website und Marketing
  • Seriöse Stockfoto-Lizenzen mit gespeichertem Kauf- oder Downloadnachweis
  • Creative-Commons-Bilder nur, wenn die konkrete Lizenz exakt eingehalten wird

Was muss bei Stockfotos und Lizenzen geprüft werden?

Lesen Sie bei Stockfotos nicht nur den Preis, sondern die Lizenz. Viele Standardlizenzen erlauben die Nutzung auf Websites, aber nicht jede Nutzung in Logos, Templates, Produkten zum Weiterverkauf oder sehr hohen Druckauflagen. Für eine normale Firmenwebsite ist die Standardlizenz oft ausreichend. Trotzdem sollten Sie prüfen, ob redaktionelle Bilder kommerziell genutzt werden dürfen und ob Personen, Marken oder Gebäude abgebildet sind.

Speichern Sie zu jedem Bild einen kleinen Nachweisordner: Bilddatei, Quelle, Lizenztyp, Downloaddatum, Rechnung oder Screenshot der Lizenzseite. Das wirkt bürokratisch, spart aber im Streitfall viel Zeit. Wenn ein Dienstleister Ihre Website baut, sollte er diese Nachweise mitliefern. In einer Abo-Modell-Betreuung lässt sich so ein sauberer Medienbestand dauerhaft pflegen statt nach Jahren zu raten, wo ein Foto herkam.

Brauchen Fotos von Mitarbeitern und Kunden eine Einwilligung?

Neben dem Urheberrecht geht es bei Personenfotos um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Wenn Mitarbeiter, Kunden oder Patienten erkennbar abgebildet werden, sollten Sie vor der Veröffentlichung eine klare schriftliche Einwilligung einholen. Darin sollte stehen, wo das Bild erscheint, zu welchem Zweck es genutzt wird und dass die Einwilligung für die Zukunft widerrufen werden kann.

Besonders vorsichtig sollten Praxen, Pflegebetriebe, Beratungsstellen und andere sensible Branchen sein. Ein zufriedener Kunde auf einem Foto kann mehr Vertrauen schaffen, aber die Veröffentlichung verrät möglicherweise Gesundheitsdaten, Lebensumstände oder geschäftliche Beziehungen. Nutzen Sie in solchen Fällen lieber neutrale Detailbilder, eigene Teamfotos oder Illustrationen.

Wann ist Quellenangabe oder Urheberbenennung Pflicht?

§ 13 UrhG gibt Urhebern das Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft. Ob und wie der Name genannt werden muss, hängt vom Vertrag oder von der Lizenz ab. Bei vielen Stockfoto-Anbietern ist auf kommerziellen Websites keine sichtbare Namensnennung nötig, solange die Lizenz bezahlt wurde. Bei Creative-Commons-Lizenzen ist die Nennung dagegen häufig Pflicht und muss oft Autor, Titel, Lizenz und Link enthalten.

Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage „lizenzfrei". Lizenzfrei bedeutet meist nicht rechtefrei, sondern nur, dass nach Erwerb keine nutzungsabhängigen Gebühren anfallen. Wenn eine Quellenangabe verlangt wird, platzieren Sie sie sichtbar in der Nähe des Bildes, im Footer oder auf einer Bildnachweis-Seite. Wichtig ist, dass die Vorgaben der konkreten Lizenz erfüllt werden.

Was tun, wenn eine Abmahnung wegen eines Bildes kommt?

Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht, aber unterschreiben Sie auch nicht sofort eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Nach § 97a UrhG soll eine Abmahnung die Rechtsverletzung klar bezeichnen und Zahlungsansprüche aufschlüsseln. Prüfen Sie zuerst: Ist das Bild wirklich auf Ihrer Website? Wer hat es eingebunden? Gibt es eine Lizenz, eine Rechnung oder einen alten Vertrag?

Sichern Sie Screenshots, entfernen Sie das Bild vorläufig und holen Sie juristischen Rat ein, wenn Forderung oder Unterlassungserklärung ernst wirken. Oft ist der eigentliche Schaden nicht nur die Zahlung, sondern eine zu weit gefasste Unterlassungsverpflichtung mit Vertragsstrafe. Technisch sollten Sie außerdem prüfen, ob das Bild in alten Blogbeiträgen, Thumbnails, Caches oder Sprachversionen weiter abrufbar ist.

Wie bauen Sie einen sicheren Bildprozess für Ihre Website auf?

Ein sicherer Prozess ist einfacher als spätere Aufräumarbeiten. Legen Sie fest, wer Bilder auswählen darf, wo Lizenzen gespeichert werden und welche Quellen erlaubt sind. Für kleine Unternehmen reicht oft eine einfache Tabelle mit Dateiname, Quelle, Lizenz, Datum und Einsatzort. So sieht auch ein neuer Mitarbeiter oder Webdienstleister sofort, welche Bilder weiter genutzt werden dürfen.

Planen Sie zusätzlich Bildqualität und Ladezeit mit. Große Fotos sollten für die Website komprimiert, sinnvoll zugeschnitten und als WebP ausgeliefert werden. Bei bezahlbare-webseite.de sind solche Grundlagen in den Website-Abos ab 79 Euro monatlich Teil der laufenden Pflege: sichere Quellen, saubere Bildgrößen, Alt-Texte und Dokumentation statt riskanter Copy-paste-Bilder.

Häufige Fragen

Darf ich Bilder von Google auf meiner Website verwenden?

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Sind lizenzfreie Bilder wirklich kostenlos und frei nutzbar?

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Muss ich den Fotografen immer nennen?

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Reicht es, ein Bild bei einer Abmahnung einfach zu löschen?

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Brauche ich Einwilligungen für Mitarbeiterfotos?

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