Kaum ein Website-Thema klingt langweiliger als das Impressum — und kaum eines wird so oft falsch gemacht. Dabei sind die Regeln klar, der Aufwand ist überschaubar, und ein fehlerhaftes Impressum gehört zu den häufigsten Abmahngründen überhaupt. Dieser Ratgeber zeigt, was wirklich hinein muss, was Sie weglassen dürfen und welche Fehler bares Geld kosten.
Kurz gesagt: fast jeder, der mit seiner Website geschäftlich unterwegs ist. Die Impressumspflicht gilt seit Mai 2024 nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das alte Telemediengesetz abgelöst hat — inhaltlich hat sich für die meisten wenig geändert. Sobald Ihre Website nicht rein privat ist, brauchen Sie ein Impressum. Das betrifft Handwerksbetriebe genauso wie Friseursalons, Berater, Online-Shops und Freiberufler.
Auch geschäftliche Social-Media-Profile fallen darunter: Wer auf Instagram oder Facebook als Unternehmen auftritt, muss von dort mit maximal zwei Klicks ein vollständiges Impressum erreichbar machen — ein Link auf die Impressumsseite der eigenen Website reicht. Wirklich ausgenommen sind nur rein private Seiten ohne jede geschäftliche Absicht, etwa der Familienblog ohne Werbung.
Der Kern ist bei allen gleich, Details hängen von der Rechtsform ab. Für die meisten Selbständigen und kleinen Firmen gehört ins Impressum:
Abmahnungen wegen Impressumsfehlern kommen selten vom Staat, sondern meist von Mitbewerbern über spezialisierte Kanzleien. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 500 und 2.000 Euro pro Fall — plus Unterlassungserklärung, die bei Wiederholung richtig teuer wird.
Klassische Fehler: Das Impressum fehlt komplett oder versteckt sich hinter Umwegen — Pflicht sind zwei Klicks von jeder Unterseite, üblich ist der Footer-Link. Die Adresse ist veraltet, weil nach dem Umzug niemand an die Website gedacht hat. Es steht nur ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse drin. Die Steuernummer wurde mit der USt-IdNr. verwechselt — die Steuernummer hat im Impressum nichts verloren und verrät unnötig viel. Oder das Impressum liegt als Bild vor, damit es „nicht kopiert werden kann" — das ist nicht barrierefrei und riskant.
Ein Sonderfall betrifft viele Solo-Selbständige: Wer von zu Hause arbeitet, muss trotzdem die Privatadresse angeben. Wer das vermeiden will, kann ein Büro, einen Coworking-Platz mit ladungsfähiger Anschrift oder eine Geschäftsadresse anmieten — ein „c/o" ohne echte Erreichbarkeit reicht nicht.
Für Standardfälle — Einzelunternehmen, GbR, GmbH ohne Sonderbranche — leisten seriöse Impressum-Generatoren (etwa von eRecht24 oder Anwaltskanzleien) gute Dienste: Fragen beantworten, Text einsetzen, fertig. Wichtig ist, jede Frage ehrlich zu beantworten und das Ergebnis nicht anschließend zu kürzen.
Zum Anwalt sollten Sie bei reglementierten Berufen, erlaubnispflichtigen Gewerben oder komplexen Firmenkonstruktionen gehen — dort sind die Anforderungen individuell, und ein Pauschaltext greift schnell daneben. Die einmalige Prüfung kostet meist 100 bis 300 Euro und ist günstiger als eine einzige Abmahnung.
Wenn Ihre Website von einem Anbieter betreut wird, klären Sie, wer die Rechtstexte aktuell hält. Bei einem Website-Abo wie unserem gehört das Einpflegen und Aktualisieren von Impressum und Datenschutzerklärung zur laufenden Pflege dazu — die inhaltliche Verantwortung bleibt aber immer beim Unternehmen selbst, denn nur Sie wissen, wenn sich Adresse, Rechtsform oder Geschäftsführung ändern.
Ein korrektes Impressum ist kein einmaliges Projekt, sondern eine Pflege-Aufgabe. Am einfachsten funktioniert eine simple Regel: Bei jeder Änderung von Adresse, Telefonnummer, Rechtsform, Geschäftsführung oder USt-IdNr. wird die Website noch in derselben Woche angepasst.
Individuelles Webdesign, Hosting in Deutschland, Wartung und persönlicher Support in einer monatlichen Pauschale.
Kostenlose Erstberatung sichern