Eine Website-Abmahnung trifft kleine Unternehmen oft völlig unerwartet: Die Seite läuft, Kunden finden sie, und plötzlich kommt Post vom Anwalt. Die gute Nachricht: Viele typische Risiken lassen sich mit einem klaren Check deutlich reduzieren, ohne dass Sie selbst Jurist oder Techniker werden müssen.

Eine Abmahnung ist zunächst kein Urteil, sondern eine Aufforderung, einen behaupteten Rechtsverstoß zu beenden. Im Wettbewerbsrecht beschreibt § 13 UWG genau, was eine Abmahnung klar und verständlich enthalten muss: unter anderem den Absender, die Anspruchsberechtigung, den konkreten Verstoß und die Berechnung möglicher Kosten.
Für kleine Firmen ist trotzdem wichtig: Nicht ignorieren, aber auch nicht blind unterschreiben. Besonders Unterlassungserklärungen können langfristige Folgen haben. Prüfen Sie die Frist, sichern Sie Screenshots Ihrer Website und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber die häufigsten Baustellen, die Sie technisch und organisatorisch sauber halten sollten.
Das Impressum ist einer der Klassiker. § 5 DDG verlangt bei geschäftsmäßigen digitalen Diensten leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Informationen. Dazu gehören je nach Rechtsform Name, Anschrift, Vertretungsberechtigte, schnelle elektronische Kontaktaufnahme inklusive E-Mail, Registerangaben und bei bestimmten Berufen weitere Pflichtangaben.
Typische Fehler sind eine Postfachadresse statt ladungsfähiger Anschrift, fehlende Rechtsform, alte Geschäftsführer, keine E-Mail-Adresse oder ein Impressum, das nur im Footer der Startseite, aber nicht auf Unterseiten erreichbar ist. Auch Social-Media-Profile und Google-Business-Verlinkungen sollten zum gleichen rechtlichen Auftritt passen.
Die Datenschutzerklärung muss erklären, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und warum. Art. 13 DSGVO ist hier der praktische Kern: Betroffene sollen unter anderem Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und ihre Rechte erkennen können. Ein Generator ist hilfreich, aber nur, wenn die Website danach auch wirklich zu den ausgewählten Bausteinen passt.
In der Praxis stehen oft Dienste in der Erklärung, die gar nicht genutzt werden, während echte Dienste fehlen: Kontaktformular, Hosting, Webanalyse, Karten, Newsletter, Terminbuchung, Bewerbungsformular oder eingebettete Videos. Bei bezahlbare-webseite.de prüfen wir solche Punkte im Setup mit, weil eine gepflegte Website nicht nur schön aussehen, sondern im Alltag kontrollierbar bleiben sollte.
Nicht jedes Cookie braucht ein Banner. § 25 TDDDG sagt aber klar: Das Speichern von Informationen auf dem Gerät des Nutzers oder der Zugriff darauf braucht grundsätzlich eine Einwilligung. Ausnahmen gelten vor allem, wenn der Zugriff technisch unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.
Für KMU heißt das: Ein Warenkorb-Cookie, Login-Sitzung oder Sicherheits-Cookie ist meist anders zu bewerten als Marketing-Tracking, Retargeting, externe Analyse oder eingebettete Drittanbieter. Wer Google Analytics, Meta Pixel, YouTube, Google Maps oder Werbe-Tools nutzt, sollte Consent sauber vor dem Laden einholen. Wer nur datenschutzfreundliche Statistik ohne Cookies nutzt, kann den Aufwand oft deutlich reduzieren.
Auch schöne Bilder können teuer werden, wenn die Lizenz fehlt. § 97 UrhG sieht bei Urheberrechtsverletzungen Unterlassung und Schadensersatz vor. Das betrifft nicht nur Fotos, sondern auch Icons, Illustrationen, Karten, Texte, PDF-Downloads, Produktbilder und manchmal sogar Agenturmaterial, wenn Nutzungsrechte nicht sauber übertragen wurden.
Sicherer ist eine einfache Dokumentation: Woher stammt das Bild, welche Lizenz gilt, für welche Nutzung ist es erlaubt, ist eine Urhebernennung nötig? Bei Stockmaterial sollten Sie die Lizenzbelege speichern. Bei KI-Bildern sollten Sie zusätzlich prüfen, ob sie zu Ihrer Branche passen und keine Marken, realen Personen oder fremde Werke erkennbar nachahmen.
Google Fonts waren 2022 ein bekanntes Abmahnthema, weil beim dynamischen Laden von Google-Servern IP-Adressen übertragen werden können. Viele Massenforderungen wurden später rechtlich angegriffen, das technische Grundproblem bleibt aber einfach lösbar: Schriften lokal hosten und externe Verbindungen nur bewusst einsetzen.
Ähnlich ist es bei Google Maps, YouTube, Bewertungswidgets, Chat-Tools oder Buchungssystemen. Wenn beim Seitenaufruf direkt Daten an Dritte fließen, brauchen Sie eine passende Rechtsgrundlage und transparente Information. Eine Zwei-Klick-Lösung ist oft pragmatisch: Der Nutzer sieht zunächst einen Hinweis und lädt die externe Karte oder das Video erst aktiv nach.
Der beste Schutz ist kein einmaliger Großputz, sondern ein wiederholbarer Prozess. Legen Sie fest, wer Änderungen an Website, Plugins, Tracking, Formularen und Bildern freigibt. Prüfen Sie Rechtstexte nach jedem neuen Dienst und mindestens einmal pro Jahr. Notieren Sie, welche externen Tools Daten laden und welche Verträge, zum Beispiel AV-Verträge mit Hosting- oder Newsletter-Anbietern, vorhanden sind.
Wenn Sie Ihre Website im Abo betreuen lassen, sollten Wartung, Updates, SSL, Backups und kleinere Inhaltsänderungen klar geregelt sein. Unsere Modelle starten bei 79 € pro Monat; rechtliche Prüfung durch einen Anwalt ist nicht enthalten, aber technische Stolperfallen wie lokal gehostete Schriften, saubere Formulare und transparente Tool-Nutzung lassen sich von Anfang an vermeiden.
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