Ein Website-Vertrag entscheidet später darüber, wem Domain, Texte, Design und Zugangsdaten wirklich gehören. Viele kleine Unternehmen unterschreiben schnell, weil die Website dringend gebraucht wird. Teuer wird es, wenn erst beim Wechsel, bei Mängeln oder nach der ersten Rechnung auffällt, was nicht geregelt war.

Der wichtigste Punkt ist nicht der schöne Preis auf Seite eins, sondern der konkrete Leistungsumfang. Steht dort nur „professionelle Website“, ist das zu ungenau. Ein sauberer Vertrag beschreibt Seitenanzahl, Sprachen, Designumfang, Texte, Bildbearbeitung, Kontaktformular, Blog, Buchung, Shop, Datenschutzseiten, technische Einrichtung und Schulung. Je weniger konkret die Liste ist, desto mehr Streit entsteht später über „war doch selbstverständlich“.
Nach § 631 BGB schuldet der Unternehmer beim Werkvertrag die Herstellung des vereinbarten Werkes, der Kunde die Vergütung. Für eine Website heißt das praktisch: Der Erfolg muss beschreibbar sein. „Startseite plus fünf Unterseiten, mobil optimiert, Kontaktformular, Impressum-Link, Datenschutzerklärung-Link und Übergabe der Admin-Zugänge“ ist deutlich belastbarer als ein pauschales Versprechen.
Die Domain sollte grundsätzlich auf Ihr Unternehmen registriert sein, nicht auf die Agentur oder einen Freelancer. Sonst kann ein späterer Anbieterwechsel unnötig kompliziert werden. Prüfen Sie, ob im Vertrag steht, wer Domaininhaber ist, wer DNS verwaltet und ob Sie im Streitfall den AuthInfo-Code und alle Zugangsdaten erhalten.
Hosting ist ähnlich wichtig. Manche Verträge bündeln Website, Domain, E-Mail und Hosting in einem Paket. Das ist nicht automatisch schlecht, aber es muss transparent sein: Wo liegen Website und Backups? Gibt es ein SSL-Zertifikat? Wer verwaltet E-Mail? Was passiert mit Postfächern und Daten, wenn der Vertrag endet? Bei einer betreuten Abo-Lösung sollte die Betreuung klar beschrieben sein, nicht nur monatlich abgerechnet werden.
Viele Kunden glauben: bezahlt heißt automatisch vollständig gekauft. Im Urheberrecht stimmt das so nicht. Nach § 31 UrhG können Nutzungsrechte einfach oder ausschließlich sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Deshalb sollte der Vertrag ausdrücklich regeln, ob Sie Design, Texte, Fotos, Icons und Quellcode dauerhaft für Ihre Unternehmenswebsite nutzen, bearbeiten und zu einem neuen Dienstleister mitnehmen dürfen.
Bei Software und individuellem Code ist zusätzlich relevant, wer Änderungen vornehmen darf. § 69c UrhG beschreibt zustimmungsbedürftige Handlungen bei Computerprogrammen, etwa Vervielfältigung und Bearbeitung. Für kleine Unternehmen reicht oft keine juristische Spezialformulierung, aber der Vertrag sollte klar sagen: Was wird übergeben? Was darf intern geändert werden? Welche Lizenzen von Themes, Plugins, Stockfotos oder Schriften sind enthalten und wie lange gelten sie?
Die Abnahme ist bei Website-Projekten ein kritischer Moment. Ab dann gilt das Werk grundsätzlich als akzeptiert, offene Restpunkte sollten also dokumentiert sein. Der Vertrag sollte erklären, wann eine Testversion bereitgestellt wird, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind, wie Feedback abgegeben wird und wann die Website als abgenommen gilt.
Nach § 633 BGB muss ein Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. § 634 BGB nennt Rechte des Bestellers bei Mängeln, unter anderem Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt unter den jeweiligen Voraussetzungen. Praktisch hilft eine einfache Abnahme-Checkliste: mobile Ansicht, Ladezeit, Formulare, Impressum, Datenschutz, SSL, Navigation, Inhalte und Browser-Test. Alles, was vor Go-live auffällt, ist leichter zu klären als später im laufenden Betrieb.
Website-Verträge können Einmalprojekte, Wartungsverträge oder Abo-Modelle sein. Entscheidend ist, dass Laufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung verständlich sind. Achten Sie besonders auf lange Bindungen, undurchsichtige Preisänderungen oder Klauseln, die eine Kündigung nur in engen Zeitfenstern erlauben. Bei Werkverträgen ist außerdem § 648 BGB relevant: Der Besteller kann bis zur Vollendung kündigen, der Unternehmer kann dann aber grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss ersparte Aufwendungen anrechnen; gesetzlich wird für den noch nicht erbrachten Teil 5 Prozent vermutet.
Ein Abo kann für kleine Firmen sinnvoll sein, wenn Erstellung, Hosting, Wartung und Ansprechpartner enthalten sind. Dann muss aber klar sein, was monatlich geliefert wird. Bei bezahlbare-webseite.de sind Starter 79 Euro, Business 149 Euro und Premium 299 Euro monatlich bewusst als betreute Pakete kalkuliert; Add-ons wie SEO ab 69 Euro, Ads ab 149 Euro, Shop plus 249 Euro oder Buchung plus 149 Euro sollten ausdrücklich beauftragt werden.
Zusatzkosten entstehen selten durch eine einzelne böse Klausel, sondern durch Lücken. Wer liefert Texte? Sind Stockfotos inklusive? Kostet jede kleine Änderung extra? Gibt es Gebühren für Plugin-Lizenzen, Backups, Sicherheitsupdates, E-Mail-Postfächer, Mehrsprachigkeit, rechtliche Texte oder den Umzug am Vertragsende? Wenn solche Punkte fehlen, wirkt das Angebot günstig, wird aber im Alltag teuer.
Fordern Sie deshalb eine Preislogik an: Was ist enthalten, was wird nach Aufwand berechnet und welcher Stundensatz gilt? Sinnvoll sind klare Beispiele: neue Unterseite, Austausch von Teamfotos, Einrichtung eines weiteren Formulars, Domainumzug, Wiederherstellung aus Backup. So vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern Risiken.
Nehmen Sie sich vor der Unterschrift eine Stunde und prüfen Sie den Vertrag nicht wie Juristen, sondern wie Unternehmer: Kann ich verstehen, was ich bekomme, was ich zahle, was mir gehört und wie ich wieder herauskomme? Wenn die Antwort an mehreren Stellen nein lautet, sollte nachgebessert werden.
Besonders wichtig sind Übergaberegeln. Sie brauchen nicht jede technische Datei täglich, aber im Ernstfall müssen Domain, Inhalte, Backups und Zugänge verfügbar sein. Ein seriöser Anbieter hat kein Problem damit, diese Punkte schriftlich zu klären. Unklare Verträge schützen selten den Kunden, sondern meistens den, der später die Informationen kontrolliert.
Individuelles Webdesign, Hosting in Deutschland, Wartung und persönlicher Support in einer monatlichen Pauschale.
Kostenlose Erstberatung sichern